Per 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Mehrwertsteuersätze angehoben. Eine Neuerung, die für viele noch weit weg scheint, aber schon heute einen Impact hat – auch für die Eventbranche. In diesem Beitrag liefern wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Anpassung der Mehrwertsteuersätze. 

Erhöht wird per 1. Januar 2024 der Standardsteuersatz von 7.7% auf 8.1%, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3.7% auf 3.8% sowie der reduzierte Satz von 2.5% auf 2.6%. Dies als Folge der Eidgenössischen Abstimmung über die Änderung des AHV-Gesetzes und des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der AHV. Diese Erhöhung der Mehrwertsteuersätze hat somit auch Auswirkungen auf die Eventbranche. 

In der Schweiz erbrachte kulturelle Dienstleistungen sowie sportliche Anlässe sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Diese unterliegen demnach grundsätzlich nicht der Mehrwertsteuer. Veranstalter, welche sich jedoch freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellt (optiert) haben, müssen die Mehrwertsteuersatzerhöhung berücksichtigen. Für Veranstaltungen im Jahr 2023 gilt nach wie vor der alte Mehrwertsteuersatz von 2.5%. Veranstaltungen, die im Jahr 2024 durgeführt werden, sich aber bereits im Jahr 2023 im Verkauf befinden, müssen ab sofort zum Mehrwertsteuersatz von 2.6% abgerechnet werden. Dies gilt auch für ins Jahr 2024 verschobene Veranstaltungen. Hinzu kommt, dass sich für Veranstaltungen, welche im Jahr 2024 stattfinden und von Ticketcorner erst dann abgerechnet werden, der Mehrwertsteuersatz auf den Vorverkaufs- (VVG) und Systemgebühren (SG) von 7.7% auf 8.1% erhöhen wird. 

Zur besseren Verständlichkeit der gesamten Thematik hat Ticketcorner ein Webinar durchgeführt. Die Aufzeichnung und das Factsheet in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch mit weiterführenden Informationen finden Sie hier: