Caught in the Act 2016
Caught in the Act in der neuen Formation: Lee Baxter, Eloy de Jong und Bastiaan Ragas (v. l.).

1998 trennte sich eine der grössten Boygroups der 90er-Jahre: Caught in the Act. Seit dem Jahreswechsel 2015/2016 ist die Gruppe – zu dritt, ohne Benjamin Boyce – wieder zusammen und startet ihre Reunion Tour sogar in Zürich. Wir haben mit Eloy de Jong über die Wiedervereinigung gesprochen.

Sie treten seit dem Jahreswechsel wieder mit Caught in the Act auf. Warum diese Wiedervereinigung?

Das letzte Jahr bei der Band war nicht mehr schön. Dazu kam die Auflösung, die vom Management ausging und von der wir über die Presse erfahren haben. Lange hatten wir keinen Kontakt, und nun haben wir uns wieder einmal zusammengesetzt, um uns nach langer Zeit wieder neu kennenzulernen. Und dort entstand dann der Gedanke der Reunion. Uns wurde angeboten, dass wir zur ZDF-Silvestersendung am Brandenburger Tor auftreten können, und diese Chance haben wir dann gepackt.

Benjamin Boyce ist aber nicht dabei.

Nein, er war beim Treffen zwar dabei, aber hat sich trotzdem für seine Solokarriere entschieden. Wir haben alle unser Leben neben der Band, ich entwickle TV-Formate, Bastiaan ist Theaterproduzent und Lee organisiert Partys. Wir machen das einfach nebenbei.

Was kann man von Ihrer Tournee erwarten?

«…die Evergreens wird man bei uns sicher hören.»

Es wird eine Zeitreise in die alte Zeit. Wir haben unsere grössten Hits neu aufgenommen und produziert. Hinzu kommen auch zwei brandneue Tracks. Ich war mit meinem Partner vor ein paar Jahren an einem Nena-Konzert, dort haben alle auf «99 Luftballons» gewartet. Also die Evergreens wird man bei uns sicher hören.

Was war im letzten Jahr vor der Bandauflösung nicht mehr gut?

Es sind mehrere Dinge. Obwohl das damals ein Geheimnis war, waren wir eine gecastete Band. Der grosse Erfolg hat uns ein bisschen zu Einzelkämpfern gemacht, und wir mussten uns zu Viert vielen Fragen stellen, in einem Alter, wo andere ihre Persönlichkeit erst aufbauen.

Wie fühlen Sie sich, wenn Sie sich die Videoclips von früher anschauen?

(Lacht) Ich bin stolz auf das, was wir erreicht haben. Aber klar, die Clips mit diesen Klamotten, vor allem «Love Is Everywhere», sind sehr lustig. Und alle erinnern sich daran! Was wichtig ist: Wir nehmen uns selber nicht zu ernst.

Hat Ihre fünfjährige Tochter Ihre Clips schon gesehen?

Ja, natürlich. Manchmal zeige ich ihr stolz meine Sachen, und dann sagt sie: «Aber Papa, ich kenne diesen Clip doch schon!» und läuft weg.

Wie stehen Sie zur Schweiz?

Ich bin Skifahrer und fahre mit meinem Partner und unserer Tochter gerne in die Schweiz. Das letzte Mal waren wir in Adelboden, die Landschaft der Schweiz ist wirklich traumhaft.

Ihre Tochter hat ja zwei Väter und eine Mutter. Wie sind die Reaktionen?

In der Schule von Indy gibt es einen Jungen, der hat zwei Mütter. Das hilft. Und die Kinder, die mit Indy zur Schule gehen, finden das alle toll und gehen zu ihren Eltern und sagen: «Warum habe ich nicht zwei Väter?» – für die ist das alles ganz normal. Ich hoffe, dass es in der Zukunft noch besser akzeptiert wird. Wir haben unserer Tochter viel Liebe zu geben und leben wie eine ganz normale Familie. Die Hälfte der Zeit ist sie bei uns und die andere Hälfte bei ihrer Mutter.

Und wie geht Indy damit um?

Für sie ist das lustig: Mit einem Daddy kann sie zusammen basteln und kochen, das bin dann ich, und mit meinem Partner Ibo kann sie den sportlichen Aktivitäten nachgehen.

Ihr Coming-out kam erst nach der Trennung von Caught in the Act: War das damals ein Tabu?

«Ich habe viele Schallplatten und Awards zu Hause, aber meine Freiheit ist mir am wertvollsten.»

Mein Vater war in meiner Kindheit immer gegen Schwule. Und dann kam ich in diese Boyband, wo das Management sagte, dass es in der Band keine Schwulen gebe. Das war nicht unterstützend. Darum habe ich mich zusammen mit meinem damaligen Freund, Stephen Gately (†33) von Boyzone, geoutet. Ich habe viele Schallplatten und Awards zu Hause, aber meine Freiheit ist mir am wertvollsten.

CAUGHT IN THE ACT
Fr., 18.11.16 / Komplex 457, Zürich
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